Seit mehr als 50 Jahren TAXI-Dienstleistungen in und um Lüneburg herum
Die Taxen-Zentrale-Lüneburg ist mit bis zu 40 vermittelten Fahrzeugen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie im Einsatz. (0 41 31) 5 20 25
HanseTAXILG GmbH - Bessemerstraße 5 - 21339 Lüneburg - Telefon: (0 41 31) 5 20 25
Die Taxen-Zentrale-Lüneburg ist mit bis zu 40 vermittelten Fahrzeugen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie im Einsatz. (0 41 31) 5 20 25
Beförderungsentgelte im Pflichtfahrgebiet (Hansestadt Lüneburg)
Fahrpreise innerhalb von Lüneburg
Bereitstellungspreis: 4,00 €
(von 23:00 bis 06:00 Uhr ein Nachtzuschlag von 2,30 €)
(im Bereitstellungspreis sind 35,71 m Fahrleistung oder 10,59 sek. Wartezeit enthalten)
Fahrleistung:
Wartezeit: 34,00 € pro Stunde
(Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, werden mit 0,10 € je 10,59 Sekunden berechnet. Als Wartezeit gilt jedes zwangsläufige Warten der Taxe nach Annahme des Fahrauftrages sowie ein verkehrsbedingtes Halten oder ein langsames Fahren der Taxe.)
Fahrpreise außerhalb von Lüneburg
Für Fahrten über die Stadtgrenzen von Lüneburg hinaus, machen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Senden Sie Ihre Anfrage an: info@hanseTAXILG.de
(Bestellungen bitte nicht per Email – nutzen Sie Taxi Online bestellen)
Für Fahrten über das Pflichtfahrgebiet ( = Hansestadt Lüneburg) hinaus oder von außerhalb dorthin kann der Fahrpreis abweichend vor Antritt der Fahrt vorher für die gesamte Fahrstrecke vereinbart werden. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart. Der Fahrgast ist vor Antritt der Fahrt auf diese Bestimmung hinzuweisen.
Für Anfahrten im Pflichtfahrgebiet wird kein Entgelt erhoben. Für Anfahrten außerhalb des Pflichtfahgebietes kann je Kilometer Gesamtstrecke ein Betrag von 50 % der Kilometersätze berechnet werden, wenn die Fahrt außerhalb des Pflichtfahrgebietes bleibt.
Für vergebliche Anfahrten sind innerhalb des Pflichfahrgebietes 4,00 € zu zahlen. Für vergebliche Anfahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist je Kilometer Gesamtstrecke ein Betrag von 50 % der Kilometersätze zu entrichten, mindestens jedoch 4,00 €. Für die Berechnung der Entgelte ist der Fahrpreisanzeiger in diesem Fall nicht maßgebend.
Bei Benutzung einer Taxe, die über mehr als vier Sitzplätze für Fahrgäste verfügt (Großraumtaxi), ist ein Zuschlag in Höhe von 5,00 Euro zu zahlen, wenn mehr als vier Fahrgäste befördert werden.
REHA-Fahrten* Dialysefahrten* Strahlentherapiefahrten*
Egal ob Sie zum Arzt, zur REHA, zur Physiotherapie, zur Strahlentherapie oder zur Dialyse fahren möchten: Die Taxen-Zentrale-Lüneburg ist Ihr verlässlicher Partner, wenn Sie medizinische Termine wahrnehmen müssen.
Gerne übernehmen wir für Sie die Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Wir benötigen dafür von Ihnen lediglich die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse und eine Verordnung einer Krankenbeförderung, die Sie von Ihrem behandelnden Arzt bekommen.
Den Rest erledigen wir für Sie. So können Sie sich aufs Gesundwerden konzentrieren! Bei Merkzeichen aG, BI, H Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeinträchtigung, Pfelgegrad 4 oder 5 entfällt die Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Dann können wir Sie direkt abholen.
Fahrten auf Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung)
Die Taxen-Zentrale-Lüneburg übernimmt gerne die Abrechnung mit dem Kostenträger. Voraussetzung ist eine Kostenübernahme, die uns dazu ermächtigt und von Ihnen beantragt werden muss.
Solche Kostenübernahmen erteilt zum Beispiel die TECHNIKER KRANKENKASSE.
Fahrten gegen eine Quittung
Diese Fahrten müssen Sie zunächst selbst bezahlen, können die Taxiquittung aber bei Ihrer Versicherung einreichen, um sich die Kosten erstatten zu lassen.
Wichtig: Achten Sie auf eine vollständig ausgefüllte Quittung.
Fahrten auf Rechnung
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ob als Privatversicherter oder Beihilfeberechtigt, können Sie gerne bei uns auf Rechnung fahren. Wir stellen Ihnen eine doppelte Rechnung aus, damit Sie diese dann einreichen können bei Ihrer Privatversicherung und/oder Ihrer Beihilfe
Stellenangebote
Unsere Mitgliedsunternehmen suchen laufend Mitarbeiter im Fahrdienst der Personenbeförderung. Voraussetzung für die Anstellung ist der Personenbeförderungsschein* für Lüneburg.
Das Berufsbild Taxifahrer ist abwechslungsreich und bietet einem viele Freiheiten. Wir freuen uns über Ihr Interesse!
Unsere Mitgliedsunternehmen suchen Fahrpersonal!
Wir helfen gerne bei der Erlangung der Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung. Um einen P-Schein bekommen zu können, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren Ihren Führerschein haben. Außerdem dürfen Sie keinen Eintrag im Vorstrafenregister haben und es dürfen maximal 4 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg vermerkt sein.
Um unseren Kunden einen größtmöglichen Servicequalität zu bieten, machen wir Sie mit unseren Funksystem und Kundenservice bekannt, hierüber legen Sie vor dem ersten Fahrtantritt bei unseren Mitgliedsunternehmen bei uns eine Prüfung ab. Dann kann es schon losgehen!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bei uns.
Per E-Mail: bewerbung@HanseTAXILG.de
oder klassisch:
HanseTAXILG GmbH
Ansprechpartner Herr Rüter
Bessemerstr. 5
21339 Lüneburg
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Mitarbeiter/innen für Vollzeit oder Teilzeit sowie Aushilfen auf 450€ Basis für die telefonische Auftragsannahme sowie vorbereitende Buchhaltungsarbeit im 2 oder 3 Schichtsystem.
Wir bieten:
Sie verfügen über:
Technische Grundkenntnisse am PC wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bei uns.
Per E-Mail: bewerbung@HanseTAXILG.de
oder klassisch:
HanseTAXILG GmbH
Ansprechpartner Herr Rüter
Bessemerstr. 5
21339 Lüneburg
* Nähere Informationen zum Personenbeförderungsschein erhalten Sie von der Führerscheinstelle des Landkreises Lüneburg.
FAQ
Wenn es um eine Taxifahrt geht, kursieren viele Gerüchte und es halten sich auch heute noch Rechtsirrtümer. Aber was ist bei einer Taxifahrt erlaubt und was nicht?
Der nachfolgende Text gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten bei einer Taxifahrt in Lüneburg
Bei Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Lüneburgs haben alle Taxis Beförderungspflicht. Ausgenommen sind Fahrgäste, die eine Gefährdung des Betriebes darstellen (aggressiv, bewaffnet, ansteckend krank, zahlungsunfähig…) oder die stark beschmutzt sind.
Unsere Beförderungspflicht bezieht sich grundsätzlich auch auf die von Ihnen mitgeführten Gegenstände, sofern sie im Innenraum des Fahrzeugs unterzubringen sind. Gefährliche Dinge oder solche, die das Taxi beschmutzen oder beschädigen könnten, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Der Preis Ihrer Taxifahrt muss sofort nach Beendigung der Fahrt in bar und in nicht zu großen Banknoten gezahlt werden. Gerne können Sie auch Bargeldlos per EC/Kreditkarte oder per APP bezahlen. Die Fahrer sind nicht verpflichtet, Schecks oder ausländische Währung anzunehmen. Der Fahrer ist berechtigt, sich vor Fahrtantritt von der Zahlungsfähigkeit des Fahrgastes zu überzeugen. Der Fahrgast hat wiederum die Pflicht, das Wechselgeld sofort zu überprüfen.
An Taxiständen hat der Fahrgast das Recht, Fahrzeug bzw. Fahrer frei zu wählen.
Der Fahrer ist verpflichtet, die kürzeste Fahrtstrecke zu wählen. Gibt es eine sinnvolle, z.B. schnellere Alternative, so muss die Wahl der Fahrtstrecke in Abstimmung mit dem Fahrgast vorgenommen werden.
Fundsachen können von den Fahrerinnen und Fahrern der Zentrale gemeldet werden. Rufen Sie an oder mailen Sie uns, die aufgefundenen Gegenstände werden bei uns registriert. Die Fahrerinnen und Fahrern haben auch die Möglichkeit Fundsachen direkt beim Fundamt Lüneburg abzugeben.
Verkehrsregeln gelten natürlich auch und gerade für Taxis. Das bedeutet aber auch, dass der Fahrer nicht bis vor Ihre Haustür fahren kann, wenn Sie in einer Fußgängerzone wohnen, oder dass er an ein Tempolimit gebunden ist, auch wenn die Fahrt noch so eilig ist.
Alle Personenfahrten innerhalb des Stadtgebietes Lüneburgs unterliegen der Tarifpflicht, d. h. sie müssen nach Taxameter abgerechnet werden. Die Tarifpflicht beginnt bei telefonisch angeforderten Taxis, sobald das Fahrzeug dienstbereit bei Ihrer Adresse steht. Wenn Sie Ihr Taxi zu einer bestimmten Uhrzeit vorbestellt haben, natürlich erst zur bestellten Uhrzeit.
Alle Taxameter sind behördlich geeicht. Bitte achten Sie auf ein gültiges Eichsiegel – hier darf nur das laufende oder nächste Kalenderjahr angegeben sein.
Der Einsatz der Videoüberwachung im Taxi ist erforderlich, um hierdurch Gefahren für Leib und Leben der Taxifahrerinnen, Taxifahrer und Fahrgäste abzuwenden.
Alle 15 Sekunden wird eine Standbildaufnahme mit Darstellung des Innenraums des Taxi abgespeichert. Es werden lediglich Standbilder und kein Film aufgezeichnet. Gespräche im Fahrzeug werden nicht aufgezeichnet.
Bei Notrufauslösung durch die Fahrerin bzw. den Fahrer erfolgt eine Übermittlung des letzten Standbildes an einen externen Speicher. Gleichzeitig wird eine Telefonverbindung mit der Zentrale hergestellt. Der Standort des Fahrzeuges wird der Zentrale via GPRS übermittelt.
Die Löschung der aufgezeichneten Standbilder erfolgt automatisch nach 48 Stunden.
Am 23.11.2010 wurde durch Mitarbeiter der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine datenschutzrechtliche Prüfung der in den Taxen installierten Videoüberwachungsanlagen durchgeführt.
Die vollständige Verfahrensbeschreibung kann bei der Taxenzentrale Lüneburg oder aber beim externen Datenschutzbeauftragten nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.